Midjourney fordert Offenlegung der KI-Nutzung in Hollywood
Im Zuge eines anhaltenden Rechtsstreits um Urheberrechte übt die KI-Bildplattform Midjourney Druck auf drei der großen Hollywood-Studios aus. Gegen die Start-up-Unternehmen haben Disney, Universal Pictures und Warner Bros. erst letztjährig wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung geklagt. Midjourney beantragt vor Gericht nun die vollständige Offenlegung aller eigenen KI-Anwendungen der Filmkonzerne. Hintergrund des Konflikts ist die Behauptung, das Modell von Midjourney verwende urheberrechtlich geschützte Charaktere, um lizenzierte Werke zu generieren. Das Unternehmen beruft sich auf das Prinzip des fair use und argumentiert, dass das Training generativer Modelle auf bestehendem Material zulässig sei. Ein Richter hatte zuvor festgelegt, dass die Studios lediglich Dokumentationen zu solchen KI-generierten Inhalten offenlegen müssen, die dem Endverbraucher zugänglich gemacht werden. Midjourney fordert in einem aktuellen Schriftsatz die Aufhebung dieser Einschränkung. Das Start-up begründet dies mit dem Wunsch nach vollständiger Transparenz und weist darauf hin, dass die aktuelle Regelung den Konzernen erlaube, nur solche Unterlagen vorzulegen, die deren eigene Schadensersatzansprüche stützen. Gleichzeitig werde Midjourney der Zugang zu Dokumentationen vorenthalten, die die eigene Verteidigung stärken könnten. Zentrale Forderung ist die Offenlegung sämtlicher im System eingegebener Prompts sowie der daraus resultierenden Bilder, unabhängig davon, ob diese als urheberrechtsverletzend eingestuft werden. Zudem soll bekannt gegeben werden, ob die Filmkonzerne eigene Bildgenerierungsmodelle für interne Zwecke wie Storyboarding oder Entwicklungskonzepte nutzen. Midjourney vertritt die Auffassung, dass ein solcher Nachweis die Branchenpraxis untermauern würde: das Herunterladen und Trainieren von KI auf nicht lizenzierten, urheberrechtlich geschützten Materialien sei in der Filmindustrie weit verbreitet. Die Gegenseite weist diese Forderungen zurück. David Singer, führender Anwalt der Studios, charakterisiert den Antrag als reine Fahndung nach Beweisen. Er betonte erneut, die Filmunternehmen hätten nicht die Absicht, KI-Technologie pauschal zu unterbinden oder den Betrieb von Midjourney zu beenden. Ziel sei vielmehr, die unerlaubte Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Schaffung abgeleiteter Werke mit den bekannten Figuren zu stoppen. Der Ausgang des Rechtsstreits wird maßgeblich darüber entscheiden, wie künftig der Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material für das Training generativer KI-Modelle reguliert wird und welche Transparenzpflichten zwischen Technologieanbietern und traditionellen Medienkonzernen bestehen.
