OpenAI darf „Cameo“ für Video-App nicht nutzen – Markenrechte klären Streit
OpenAI muss möglicherweise den Namen einer zentralen Funktion seines KI-Video-Generations-Apps Sora ändern, nachdem ein US-amerikanischer Bundesrichter eine vorläufige einstweilige Verfügung erlassen hat. Die Richterin Eumi K. Lee entschied, dass OpenAI den Begriff „Cameo“ – oder ähnliche Bezeichnungen – bis zum 22. Dezember 2025 nicht mehr für die Funktion in Sora nutzen darf. Diese Funktion ermöglicht es Nutzern, sich selbst, Haustiere oder Gegenstände in künstlerisch gestalteten Videos zu integrieren, wobei KI-Technologie eingesetzt wird. Die Entscheidung folgt auf eine Markenklage, die die Firma Cameo, bekannt für personalisierte Video-Nachrichten von Prominenten, am 28. Oktober 2025 beim Bundesgericht in Kalifornien eingereicht hatte. Cameo argumentiert, dass OpenAIs Verwendung des Begriffs „Cameo“ die Marke der Firma verletzt und Verwirrung bei Verbrauchern schafft. Die Richterin stimmte dieser Auffassung zu und betonte, dass OpenAI mit der Nutzung des geschützten Begriffs möglicherweise ein Markenrecht verletzt. In ihrer Entscheidung schrieb sie, dass die von OpenAI angeführte Gefahr für die Markteinführung von Sora und weiteren Funktionen nicht ausreiche, um die Markenrechte von Cameo zu übergehen. Vielmehr entstehe der Schaden durch die eigene, vermeintlich rechtswidrige Nutzung eines eingetragenen Markenzeichens. Cameo-Chef Steven Galanis forderte OpenAI auf, sich unverzüglich an die gerichtliche Anordnung zu halten, da 30 Prozent aller Videos auf der Plattform BookCameo zwischen Thanksgiving und Weihnachten erstellt werden – ein kritischer Zeitraum für das Unternehmen. Er betonte, dass die Verwendung des Begriffs „Cameo“ durch OpenAI irreparablen Schaden an der Marke und dem Vertrauen der Kunden verursachen könnte. OpenAI reagierte mit der Aussage, dass es die Klage nicht teile und nicht akzeptiere, dass ein Unternehmen das Wort „Cameo“ allein für sich beanspruchen könne. Ein Sprecher erklärte, man sei „darauf gefasst, vor Gericht weiterhin seine Argumente vorzutragen“. Bislang wurde die einstweilige Verfügung jedoch nicht umgesetzt: Am Montagmittag war der Begriff „Cameo“ weiterhin in der Sora-App sichtbar. Die vorläufige Verfügung läuft bis zum 22. Dezember 2025, 17:00 Uhr. Ein Gerichtstermin ist für den 19. Dezember 2025, 11:00 Uhr, angesetzt, um zu entscheiden, ob die Sperrung dauerhaft wirksam wird. Die Entwicklung unterstreicht die wachsenden rechtlichen Herausforderungen, die KI-Unternehmen bei der Nutzung allgemein gebräuchlicher Begriffe gegenüberstehen, insbesondere wenn diese bereits als Marken geschützt sind. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Sprachnutzung in der KI- und Digitalbranche haben.
