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Richter weist Kartellklagen gegen Googles KI-Übersicht ab

Ein US-Bezirksrichter hat zwei kartellrechtliche Klagen gegen Google bezüglich der KI-Suchfunktion AI Overviews abgewiesen. Richter Amit Mehta entschied am Mittwoch zu Gunsten des Suchmaschinenbetreibers und wies die Vorwürfe der Kläger Chegg und der Penske Media Corporation rechtlich als unbegründet zurück. Die Parteien hatten geltend gemacht, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, indem es Publisher unter Druck setze, Inhalte kostenlos für die KI-Zusammenfassungen bereitzustellen, da sonst die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen leide. Mehta führte in seiner Begründung aus, dass eine bloße Erwartungshaltung der Verlage auf Traffic keinen rechtlich bindenden Vertrag darstelle und dies vielmehr dem allgemeinen Funktionsprinzip von Suchmaschinen entspreche. Zwar äußerte der Richter sein Verständnis für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der digitalen Medienbranche, betonte jedoch, dass das Kartellrecht keine legislativen Fragen ersetzen könne. Die Regulierung der wirtschaftlichen Folgen technologischer Innovationen müsse vom Gesetzgeber und nicht von den Gerichten ausgehen. Die Entscheidung festigt die rechtliche Position von Google und bildet einen weiteren Präzedenzfall, der klarmacht, dass aktuelle Antitrust-Gesetze nicht dazu genutzt werden können, Verlagsverträge im Rahmen von KI-Trainingsdaten automatisch zu erzwingen. Der Fall unterstreicht die wachsende Kluft zwischen etabliertem Kartellrecht und der dynamischen Entwicklung künstlicher Intelligenz.

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