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Gericht: Claude-Chats sind nicht vertraulich – Risiko für Anwalt-Klienten-Privileg

Ein Bundesrichter hat entschieden, dass Chatverläufe mit dem KI-Chatbot Claude nicht unter die Anwaltsgeheimnistradition fallen, selbst wenn sie von einem Verdächtigen nach der Ernennung eines Anwalts erstellt wurden. Der Fall betrifft Brad Heppner, den Mitbegründer des Finanzunternehmens Beneficient, der wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von GWG Holdings angeklagt wurde. Nach einer gerichtlichen Aufforderung und der Erkenntnis, dass er Ziel der Ermittlungen war, nutzte Heppner Anthropics Claude, um strategische Vorbereitungen für seine Verteidigung zu treffen. Sein Anwalt argumentierte, dass die 31 Gespräche mit dem KI-Tool dazu dienten, die Verteidigungsstrategie mit dem Anwalt zu besprechen und somit unter die Anwalts-Client-Privilegien fallen sollten. Doch Richter Jed Rakoff lehnte dies ab. Er betonte, dass Heppner die Gespräche mit einem Dritten – der KI – geteilt habe, die explizit in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt habe, dass eingegebene Daten nicht vertraulich seien. Zudem sei die Arbeitserzeugnis-Privilegierung (work product privilege) nicht anwendbar, da die Anwälte Heppner nicht angewiesen hätten, Claude zu nutzen. Die Entscheidung hat juristische Kreise in Bewegung gesetzt. Moish Peltz, Anwalt und Social-Media-Beobachter, nannte die Entscheidung „richtig in der Richtung“, warnte aber vor der wachsenden Gefahr, dass sensible Informationen in KI-Systeme gelangen, die nicht geschützt sind. Andere Juristen sehen in der zunehmenden Nutzung von Chatbots wie ChatGPT, Claude oder Perplexity eine neue Herausforderung im Bereich der Dokumentenproduktion (discovery), die zu „einem Entdeckungshöllenritt“ führen könnte. Noah Bunzl, Arbeitsrechtler, sprach von einem „erstaunlichen“ Risiko, dass vertrauliche Gespräche mit Anwälten durch die Nutzung von KI-Tools verloren gehen könnten. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten gab es bereits: Im November wurde in einem M&A-Streit über die Übernahme eines Videospielunternehmens erwähnt, dass ein Manager ChatGPT genutzt hatte, um eine Zahlungsverpflichtung zu umgehen. Auch im Urheberrechtsprozess zwischen The New York Times und OpenAI wurden Millionen von Chat-Protokollen zur Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen angefordert. Laut Anwälten von Debevoise & Plimpton ist der Heppner-Fall der erste, bei dem die Nutzung einer KI zu einem Verlust der Anwaltsgeheimnistradition führte. Es bleibt offen, ob Unternehmen mit speziell entwickelten KI-Tools eine andere Behandlung erfahren könnten. Arlo Devlin Brown, Experte für weiße Krawatte-Verbrechen, betont, dass KI potenziell die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant verbessern könnte – doch solange das Recht unklar ist, müssten Anwälte ihre Mandanten vor dem Risiko warnen, vertrauliche Informationen in KI-Systeme einzugeben, die nicht geschützt sind. Die US-Justizbehörde für den Süden von New York, Anthropic und die Anwälte von Heppner gaben keine Stellungnahme ab. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein im Umgang mit KI im Rechtsbereich und unterstreicht die Notwendigkeit klarer Richtlinien für die Nutzung künstlicher Intelligenz im juristischen Alltag.

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