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Sony klagt wegen illegal trainierter Claude-Songtexte

Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am Freitag vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien Klage gegen den KI-Entwickler Anthropic sowie die Mitbegründer Dario Amodei und Benjamin Mann erhoben. Der Rechtsschutzstreit wirft dem Unternehmen vor, auf breiter Ebene urheberrechtlich geschützte Textvorlagen und Notenblätter über illegale Archive wie Library Genesis und Pirate Library Mirror abgerufen und unrechtmäßig für das Training der Claude-Modelle verwendet zu haben. Den Klägerangaben zufolge stützt sich diese Klage auch auf eine Gerichtsentscheidung aus Juni 2025, die dokumentierte, dass Anthropic über sieben Millionen Raubkopien digitaler Werke herunterlud, darunter zahllose Musikpublikationen. In der Beschwerdeschrift listen die Verlage hunderte geschützte Kompositionen auf, darunter internationale Hits wie Eye of the Tiger, Marvin Gayes Ain't No Mountain High Enough oder Songs von Mariah Carey und Taylor Swift. Sony und Warner Chappell argumentieren, dass das Training mit diesen Daten dazu führe, dass Claude bei Nutzerabfragen nahezu identische Kopien der geschützten Texte generiere. Dies unterminiere direkt die wirtschaftlichen Interessen der Rechteverwerter, da KI-generierte Songtexte potenziell als direkte Wettbewerber zu menschengemachter Musik am Markt positioniert werden könnten. Die Verlage fordern eine Verhandlung vor einer Jury und beantragen gesetzliche Schadensersatzsummen in Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar pro jedem zur Trainierung verwendeten Werk. In einer gemeinsamen Erklärung betonen die Kläger, dass selbst revolutionäre Technologien sich strikt innerhalb der bestehenden Rechtsrahmen bewegen müssten. Diese Forderungen sind in einen größeren rechtlichen Kontext einzuordnen: Die KI-Branche steht seit der Marktreife großer Sprachmodelle unter massivem klagendem Druck. Nachdem Anthropic im September des Vorjahres im Rahmen einer Sammelklage Schadensersatz von über 1,5 Milliarden US-Dollar an Autorinnen und Autoren gezahlt hatte, zielt die nun folgende Klage spezifisch auf die Musikindustrie und deren Verlage ab. Ähnliche Verfahrenswege verfolgen zudem OpenAI gegen Zeitungsverlage und Enzyklopädie-Herausgeber. Die Entscheidung der US-Gerichtsbarkeit wird maßgeblich darüber bestimmen, wie künftig der Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material für die Entwicklung und das Training neuronaler Netze reguliert werden darf, und setzt potenziell Präzedenzfälle für den gesamten globalen KI-Sektor.

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