Hochschulen debattieren über KI-Regulierung
Mit Blick auf den wachsenden Einsatz von KI in Bewerbungsauswahl, Kreditvergabe, Vermietung und bei autonomen Agenten fordern Juristinnen und Juristen eine frühe, verbindliche Regulierung statt einer Haftung erst nach eingetretenen Schäden. In einem Interview der Harvard Gazette beschreibt Ifeoma Ajunwa, Inhaberin der Asa Griggs Campbell Professur für Rechtswissenschaft an der Emory Law School, Gründungsdirektorin des Programms Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit, Gastwissenschaftlerin am Berkman Klein Center der Harvard University und Beraterin von Fortune-500-Unternehmen in KI-Ethik, wie sich die rechtliche Auseinandersetzung verändert hat. Zunächst habe das Recht auf KI als Blackbox reagiert. Weil Kausalzusammenhänge und Zurechnungen schwer überprüfbar seien, seien Prinzipien wie Gleichbehandlung, Zugangsgerechtigkeit und faire Verfahren gefährdet. In einer zweiten Phase habe sich die Haftungsfrage verschärft: Wie können bestehende Gesetze greifen, wenn KI als Zwischeninstanz etwa bei der Bewerbungsauswahl wirkt, und wer trägt Verantwortung, wenn Algorithmen diskriminieren? Die dritte, aktuelle Phase richte den Blick auf eine umfassende Regulierung und Steuerung von KI, also auf Designentscheidungen, zulässige Einsatzszenarien und institutionelle Regeln. Ajunwa warnt, dass eine nachträgliche Rechtsdurchsetzung zu spät komme, wenn KI-Agenten bereits operative Verantwortung übernehmen. Regulierung müsse früher ansetzen, etwa in der Ausbildung, bei ethischen Prüfungen, in Bildungscurricula und bei industriellen Normen, die soziale Folgen von KI mitdenken. Ein Kernproblem sieht sie in den arbeitsrechtlichen Folgen der KI-getriebenen Datenökonomie. Viele Beschäftigte leisteten nicht nur Arbeit, sondern überließen Arbeitgebern auch persönliche Daten, ohne dafür angemessen entlohnt oder rechtlich geschützt zu werden. Statt dem Versprechen, durch eigene Arbeitsleistung aufzusteigen, werde das Arbeitsverhältnis durch Quantifizierung und Überwachung verschoben. Diskriminierungspotenziale sieht sie besonders bei Minderheiten und Frauen; Studien zeigten, dass afroamerikanische Arbeitskräfte am stärksten betroffen seien. Der anhängige Fall Mobley gegen Workday, in dem eine Klage gegen KI-gestützte Personalauswahl als Sammelklage fortgeführt werden soll, veranschauliche, wie eng Fortschrittslogiken, die unter dem Leitbild schnell vorangehen und dabei Dinge zerstören, mit ungleich verteilten Opfern verbunden sind. Zugleich betont Ajunwa, dass bestimmte Risiken nicht hingenommen werden können – etwa wenn Kinder durch algorithmische Systeme geschädigt werden. Als Orte für die gesellschaftliche Debatte über KI-Regulierung nennt sie Universitäten. In pluralistischen Gesellschaften könnten Hochschulen über Fachgrenzen hinweg moralische und rechtliche Diskussionen bündeln, die in fragmentierten öffentlichen Räumen und durch partikulare Algorithmen oft nicht mehr geführt werden. Für Ajunwa ist KI-Regulierung daher nicht nur eine technische oder marktpolitische Frage, sondern Voraussetzung für Gleichberechtigung, Vertrauen und rechtsstaatliche Kontrolle in einer durch Automatisierung veränderten Arbeits- und Sozialordnung.
