Sony und Warner verklagen Anthropic wegen Urheberrechts
Am 28. August haben Sony Music Publishing, Warner Chappell sowie mehrere verbundene Musikverlage eine Klage gegen Anthropic vor dem US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht und dabei die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann als Beklagte benannt. Die Kläger werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Werke in großem Umfang durch Torrents, Web-Scraping und Downloads erworben zu haben, um die Claude-Serie von Modellen zu entwickeln und zu betreiben, was sie als „offensichtliche“ Verletzung geistigen Eigentums bezeichnen. In der Klageschrift heißt es, dass das einschlägige Trainingsmaterial Millionen von Raubdrucken von Büchern umfasst, darunter einige mit geschützten Liedtexten und Notenblättern. Diese Inhalte sind derzeit nur Gegenstand der Anklage und noch nicht gerichtlich bestätigt worden. Anthropic erklärte, man stimme den Forderungen der Verleger nicht zu und werde sich aktiv vor Gericht verteidigen. Dies ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen in einen Rechtsstreit über Urheberrechte an KI-Trainingsdaten verwickelt ist. Im früheren Sammelklageweg des Autors Bartz hatte das Gericht entschieden, dass die Verwendung gesetzlich erworbener Werke zum Trainieren von Modellen unter das Fair-Use-Konzept fallen kann, der Bezug von Werken jedoch über illegale Kanäle keinen Schutz genießt; Anthropic schloss daraufhin einen Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar ab. Die neue Klage greift darüber hinausgehend die Art und Weise des Bezugs der Trainingsmaterialien sowie deren fortgesetzte Nutzung auf.
