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OpenAI kritisiert NYTimes nach Urteil über ChatGPT-Logs

OpenAI hat erneut öffentlich gegen den New York Times gekämpft, nachdem das Blatt im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses Zugang zu 20 Millionen ChatGPT-Nutzungsprotokollen verlangt hatte. In einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung seines CISO Dane Stuckey bezeichnete das Unternehmen die Anforderung als Verletzung lang etablierter Datenschutzstandards und als Verstoß gegen „gesunden Menschenverstand“ in der Datensicherheit. Stuckey betonte, dass Journalismus traditionell die Privatsphäre von Menschen schütze – doch diese Anfrage der Times stehe diesem Erbe nicht mehr entgegen. Gleichzeitig blieb unerwähnt, dass ein Bundesrichter bereits im November 2023 gegen OpenAI entschieden hatte. Magistratsrichterin Ona Wang hatte festgestellt, dass die Produktion der Protokolle „angemessen“ sei, da OpenAI nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass die Privatsphäre der Nutzer nicht durch bestehende Schutzmaßnahmen – wie den Schutzordnung im mehrfach anhängigen Rechtsstreit und die umfassende De-Identifizierung der Daten – bereits ausreichend gewahrt sei. Der Rechtsstreit, der 2023 vor dem Bundesgericht in Manhattan anhängig wurde, wirft der Firma vor, die Inhalte des New York Times zu nutzen, um ChatGPT zu trainieren, was zu einer Reproduktion journalistischer Inhalte führen könnte. Die Times will die Logs analysieren, um zu verstehen, wie Nutzer den Chatbot über längere Zeit genutzt haben. Inzwischen sind die Anwälte der Times bereits unter extremen Sicherheitsbedingungen – auf einem isolierten Computer ohne Internetzugang, ohne persönliche Elektronik und unter Bewachung – zur Überprüfung von Quellcode und Daten zugelassen worden. OpenAI hatte zudem bereits eine umfassende De-Identifizierung der Logs vereinbart. Trotz dieser Maßnahmen reichte OpenAI am Mittwoch einen neuen Antrag zur Überprüfung der Entscheidung ein, argumentierend, dass die Produktion eines „massiven Vorrats irrelevanten persönlichen Gesprächs“ weder dem gesunden Menschenverstand noch den Bundesregeln entspreche. Zudem kritisierte das Unternehmen, dass es keine ausreichende Gelegenheit erhalten habe, die richterliche Entscheidung zu hinterfragen. Die Klage ist eine der umfassendsten und fortgeschrittensten Urheberrechtsverfahren gegen KI-Unternehmen und wird von mehreren Medienhäusern unterstützt, darunter auch Axel Springer, dem Eigentümer von Business Insider, der mit OpenAI eine Content-Lizenzvereinbarung hat. Bereits im Juni hatte CEO Sam Altman in einem Podcast-Interview mit New York Times-Journalisten Kevin Roose die Anfrage kritisiert und gefragt, ob die Times „sich auf uns stürzen wird, weil man die Nutzerprivatsphäre nicht mag“. Die Reaktionen der beteiligten Parteien blieben zunächst aus. Die Debatte um die Balance zwischen Urheberrechten, KI-Entwicklung und Nutzerdatenschutz bleibt zentral – und die Entscheidung des Gerichts könnte langfristig die Grenzen der Rechtsauffassung in der KI-Ära prägen. Industrieanalysten sehen in dem Fall einen Meilenstein: Die Auseinandersetzung könnte die Rechtspraxis für künftige KI-Verfahren prägen, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Nutzungsdaten. KI-Unternehmen wie OpenAI und Microsoft sind nun gezwungen, sich stärker mit der Rechtmäßigkeit von Trainingsdaten auseinanderzusetzen, während Medienhäuser versuchen, ihre Inhalte zu schützen. Die Entscheidung des Gerichts könnte somit nicht nur die Rechte der Nutzer, sondern auch die Zukunft der KI-Entwicklung beeinflussen.

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