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Disney und Universal klagen Midjourney wegen urheberrechtswidriger AI-Charakterkreationen

Disney und Universal haben die generative KI-Plattform Midjourney am Mittwoch wegen angeblichen Urheberrechtsverstoßes verklagt. Die Klage, die im US District Court für den zentralen Teil von Kalifornien eingereicht wurde, beschuldigt Midjourney, seine Bildgenerierungs- und -bearbeitungsmodelle mit dem Inhalt der Studios zu trainieren, ohne deren Genehmigung eingeholt zu haben. Die Anklage bezeichnet den KI-Bildgenerator als „virtuelle Automat, der endlose nicht autorisierte Kopien von Disneys und Universals urheberrechtlich geschützten Werken“ erzeugt. Laut der Klage kann ein Midjourney-Abonnent das KI-Tool dazu bewegen, Bilder von urheberrechtlich geschützten Charakteren wie Darth Vader, Buzz Lightyear, Minions, Yoda, WALL-E, Deadpool, Iron Man, Lightning McQueen, Aladdin, Spider-Man, Groot, Elsa aus Frozen, den Guardians of the Galaxy sowie weitere Star Wars-Charaktere wie Stormtrooper, Chewbacca, R2-D2 und C-3PO zu generieren. Die Studios legen Dutzende von Beispielen vor, die zeigen, wie Midjourney urheberrechtlich geschützte Charaktere ohne Erlaubnis erstellt hat. Die Kläger behaupten, dass Midjourney diese Charaktere bei der Vermarktung und Förderung seiner Dienstleistungen nutzt. Zudem wird Midjourney vorgeworfen, auf ihre Forderungen, die Verletzung der Urheberrechte einzustellen, bisher nicht reagiert zu haben. Andere KI-Dienstleister haben bereits Schutzmechanismen eingeführt, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, wie zum Beispiel das Ablehnen bestimmter Anforderungen oder das Überprüfen auf Urheberrechtsverletzungen. Ein besonderer Punkt der Klage ist Midjourneys bevorstehender Video-Generator. Die Studios glauben, dass dieses Tool „Videos mit urheberrechtlich geschützten Charakteren von Disney und Universal“ erzeugen, öffentlich anzeigen und verbreiten wird. Da das Training des Video-Generators bereits begonnen hat, sehen die Kläger eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Midjourney bei diesem Projekt bereits urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Der Rechtsstreit zielt darauf ab, Midjourney daran zu hindern, weiterhin urheberrechtlich geschütztes Material zu nutzen, und fordert Schadenersatz sowie ein Juryverfahren. Die Studios betonen, dass der Fall „kein knapper Entscheid“ unter bestehendem Urheberrecht sei, sondern „textbuchmäßige Urheberrechtsverletzung“ darstelle. Obwohl es sich um den ersten großen Rechtsstreit zwischen Hollywood und generativer KI handelt, sind ähnliche Klagen gegen KI-Unternehmen in anderen Branchen bereits erhoben worden. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, steht z.B. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in der Schusslinie, nachdem es von The New York Times, einer Gruppe von Autoren, darunter George R.R. Martin, und den Verlegern mehrerer Zeitungen, wie The New York Daily News und The Chicago Tribune, verklagt wurde. Ebenso wurde Anthropic, Konkurrent von OpenAI und Ersteller des Chatbots Claude, von einer Gruppe von Autoren sowie von Universal Music und Reddit verklagt. Tech-Unternehmen wie OpenAI argumentieren, dass sie ein rechtliches Rückgrat benötigen, um öffentlich zugängliche Werke, einschließlich urheberrechtlich geschützter Inhalte, ohne Genehmigung der Urheber oder Entschädigungen zu trainieren. Einige Film- und Fernsehstudios haben bereits experimentell mit generativer KI-Technologie gearbeitet, aber in einem relativ begrenzten Umfang. Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Disney, Universal und Midjourney markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Debatte um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Systeme. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um sowohl die Interessen der Inhaber geistiger Eigentumsrechte als auch die Innovation in der KI-Technologie zu schützen. Experten sehen in diesem Fall ein Signal für zukünftige Rechtsstreitigkeiten und eine mögliche Neuausrichtung der KI-Entwicklung in Richtung stärkerer Urheberrechtsrespektierung.

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