Musikverlage sueden Anthropic wegen Piraterie von 20.000 Werken
Musikverlage, darunter Concord Music Group und Universal Music Group, haben Anthropic wegen des mutmaßlichen „flagranten Urheberrechtsverstoßes“ im Zusammenhang mit der illegalen Herunterladung von über 20.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken verklagt. Laut der Klage wurden nicht nur komplette Lieder, sondern auch Noten, Texte und musikalische Kompositionen ohne Genehmigung aus dem Internet, insbesondere über Torrent-Netzwerke, erfasst und zur Trainingsdatenbank für die KI-Modelle wie Claude hinzugefügt. Die Kläger fordern Schadensersatz in Höhe von über drei Milliarden US-Dollar – eine Summe, die die Klage zu einer der größten nicht-klassischen Urheberrechtsklagen in der US-Geschichte machen würde. Die Klage wurde von derselben Anwaltskanzlei eingereicht wie der bereits bekannte Fall Bartz v. Anthropic, in dem Autoren Anthropic vorwarf, ihre Werke ohne Erlaubnis für das KI-Training verwendet zu haben. In diesem Fall hatte Richter William Alsup festgestellt, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht, wenn diese über Piraterie beschafft wurden. Der Urteilsspruch führte zu einer Zahlung von insgesamt 1,5 Milliarden Dollar an die betroffenen Autoren – eine Summe, die pro Werk etwa 3.000 Dollar betrug, allerdings für rund 500.000 Werke. Obwohl diese Summe hoch erscheint, bleibt sie für ein Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von 183 Milliarden Dollar vergleichsweise gering. Ursprünglich hatte die Gruppe der Musikverlage Anthropic wegen etwa 500 urheberrechtlich geschützter Musikwerke verklagt. Doch im Rahmen des Discovery-Prozesses im Bartz-Fall stießen sie auf Hinweise darauf, dass Anthropic weit mehr als 20.000 Werke illegal heruntergeladen hatte. Als sie versuchten, ihre ursprüngliche Klage zu erweitern, wurde dies im Oktober vom Gericht abgelehnt, da die Kläger nicht nachgewiesen hätten, dass sie die Pirateriefragen bereits frühzeitig untersucht hätten. Daraufhin entschieden sich die Verlage für eine neue, separat eingereichte Klage, die auch Anthropic-Chef Dario Amodei und Co-Gründer Benjamin Mann als Beklagte nennt. In der Klageschrift wird Anthropic vorgeworfen, sich als „Sicherheits- und Forschungs-Unternehmen“ darzustellen, tatsächlich aber ein multibillionenschweres Geschäftsmodell auf Piraterie aufgebaut zu haben. Anthropic hat auf eine Anfrage von TechCrunch bislang nicht geantwortet. Die Klage unterstreicht die wachsende Spannung zwischen KI-Entwicklern und Urheberrechtsinhabern, insbesondere im Musikbereich. Branchenexperten sehen darin einen Wendepunkt: Während frühere Urteile wie das von Richter Alsup den Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Training teilweise rechtfertigten, wird nun die Herkunft der Daten zunehmend kritisch hinterfragt. Die Musikindustrie sieht in dieser Klage eine Chance, die Praxis der massenhaften Datenbeschaffung durch KI-Unternehmen zu regulieren. Anthropic, das sich auf „sichere“ KI-Entwicklung spezialisiert sieht, könnte durch die Klage nicht nur finanziell belastet, sondern auch seine Reputation als verantwortungsbewusster Akteur in der KI-Entwicklung gefährdet werden. Die outcome könnte entscheidenden Einfluss auf zukünftige KI-Entwicklung und die rechtliche Rahmenbedingung für den Zugang zu Trainingsdaten haben.
