Rechtslehre
Jurisprudenz ist eine Kerndisziplin im Rechtswesen und strebt danach, die grundlegenden Prinzipien, Konzepte und Regeln des Rechts systematisch zu untersuchen sowie die Natur, Funktion und Beziehung des Rechts zur Gesellschaft zu erforschen. Ihr Ziel ist es, durch theoretische Analysen und empirische Forschung eine wissenschaftliche Grundlage für die rechtliche Praxis zu schaffen, um so die Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Der Anwendungswert der Jurisprudenz liegt darin, die Rationalität, Konsistenz und Vorhersagbarkeit des Rechtssystems zu erhöhen, die Gestaltung von Rechtsinstitutionen zu optimieren, gerichtliche Entscheidungen zu leiten und die rechtliche Ausbildung und Forschung voranzutreiben.