Sam Altman und OpenAI wetten auf Sora – Copyright-Risiko bei Nintendo
OpenAI hat diese Woche die Kurzvideo-App Sora vorgestellt, die es Nutzern ermöglicht, mit einfachen Texteingaben künstlerisch gestaltete Videos zu generieren. Die App ist derzeit nur für iOS-Geräte verfügbar und wird über Einladungs-Codes freigeschaltet. Seit dem Launch hat Sora die Spitze der Apple App Store-Liste erreicht. Nutzer haben bereits zahlreiche AI-generierte Clips erstellt, darunter Szenen mit berühmten Figuren aus „SpongeBob SquarePants“, „Rick and Morty“, „South Park“, „Despicable Me“ und Marken wie McDonald’s oder Starbucks. Ein Video zeigt OpenAI-Chef Sam Altman gemeinsam mit Pokémon-Charakteren, während er scherzhaft sagt: „Ich hoffe, Nintendo schickt uns nicht eine Abmahnung.“ Ein weiteres zeigt den McDonald’s-Maskottchen Ronald McDonald, der in einem burgerförmigen Auto vor der Polizei flieht. Experten warnen vor einem möglichen Rechtssturm, da die Nutzung urheberrechtlich geschützter Charaktere ohne Genehmigung rechtswidrig ist. Mark Lemley von der Stanford Law School betont, dass OpenAI durch Sora eine Vielzahl von Urheberrechtsklagen auslösen könnte. Auch wenn OpenAI versichert, dass es Takedown-Anfragen über einen speziellen „Copyright Disputes“-Formular bearbeitet und Nutzer direkt auf Urheberrechtsverletzungen hinweisen können, bleibt die rechtliche Lage unklar. Die bisherige „Opt-out“-Strategie – bei der Urheberrechtsinhaber explizit angeben müssen, dass ihre Inhalte nicht verwendet werden sollen – wird von Juristen als problematisch angesehen. Jason Bloom von der Kanzlei Haynes Boone erklärt, dass dies gegen das geltende Urheberrecht verstößt, da man nicht einfach von allen Nutzern verlangen darf, sich zu melden, wenn sie nicht genutzt werden sollen. OpenAI hat angekündigt, Rechteinhabern künftig „feinere Kontrollmöglichkeiten“ zu geben, ähnlich wie bei der Nutzung von Personenbildern. In einem Blog-Beitrag kündigte Altman an, dass Rechteinhaber entscheiden können, wie ihre Charaktere genutzt werden dürfen – inklusive der Möglichkeit, eine Nutzung komplett zu verbieten. Außerdem will OpenAI möglicherweise einen Teil der Einnahmen aus der Videoerstellung an Rechteinhaber weitergeben, falls diese dies wünschen. Diese Entwicklung zeigt eine Reaktion auf Kritik, die auch aus der Branche kam: So haben Disney und Universal den AI-Image-Generator Midjourney wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Auch Disney warnte Character.AI vor einer Nutzung seiner Figuren. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten laufen gegen OpenAI, etwa mit dem New York Times, George R.R. Martin und John Grisham. Bereits 2024 hatte OpenAI mit der Verwendung einer Stimme, die der von Scarlett Johansson ähnelte, Streit ausgelöst, obwohl Altman betonte, dass es sich nicht um ihre Stimme handelte. Auch die Funktion, Bilder im Stil von Studio Ghibli zu generieren, löste Kritik aus, da sie den Werken von Hayao Miyazaki nahezu identisch erschienen. Insgesamt steht OpenAI vor einer wachsenden Herausforderung, wie es mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umgeht, während es gleichzeitig neue Formen der kreativen Interaktion fördern möchte. Die Zukunft von Sora hängt entscheidend davon ab, wie gut OpenAI mit Rechteinhabern zusammenarbeitet und die rechtlichen Risiken minimiert.