Meta und Anthropic siegen in AI-Rechtssachen
Was Meta und Anthropic in Gerichtswegen wirklich gewonnen haben Viel von der Zukunft der Künstlichen Intelligenz (KI) wird in Gerichtssälen entschieden. Vom Verlagswesen über Autoren und Künstler bis hin zu Hollywood-Konzernen ist die kreative Industrie in einen großen Urheberrechtsstreit verwickelt, der sich um die riesigen Datenmengen dreht, die zur Schulung von KI-Modellen verwendet werden – und um das Endprodukt dieser Modelle. (Anmerkung: Vox Media, das Mutterunternehmen von The Verge, hat eine Technologie- und Content-Übereinkunft mit OpenAI.) In dieser Woche gab es Urteile in zwei frühen Fällen, bei denen Gruppen von Autoren sowohl Anthropic als auch Meta verklagten. In beiden Fällen siegten die Tech-Unternehmen. Oder doch nicht ganz. In dieser Episode von The Vergecast diskutieren Nilay, David und Jake ausführlich die beiden Urteile der Woche und fragen, ob die KI-Unternehmen vielleicht die Schlacht gewonnen haben, aber den Krieg verlieren könnten. Doch bevor wir zu diesem Thema kommen, gibt es noch andere Tech-Nachrichten zu besprechen! Sie durchgehen die ersten Tage des Tesla-Robotaxi-Rollouts und die neuesten Entwicklungen rund um das Trump-Handy, beide Themen, die so laufen, wie man es erwarten würde. Sie sprechen über den neuen Fairphone 6 und den Titan 2, zwei faszinierende, aber möglicherweise etwas spezialisierte Ideen im Bereich Smartphones. Außerdem reden sie über Metas neue Gesichtscomputer, einer in Zusammenarbeit mit Xbox und einer mit Oakley. Nach diesen Themen gesellt sich Adi Robertson zu der Sendung, um tiefere Einblicke in die KI-Fälle zu geben. Sie gehen auf die Weise ein, wie die Kläger versagt haben, die richtigen Argumente vorzubringen, und warum die Richter in beiden Fällen offenbar dringend darauf hoffen, dass jemand bessere Argumente präsentiert. Sie beleuchten den Unterschied zwischen dem Kauf von Büchern und deren Piraterie, zwischen Eingaben und Ausgaben, sowie die tatsächlichen kreativen Risiken, die mit der Flut von KI-Generiertem im Internet verbunden sind. Die Kläger in den Fällen gegen Anthropic und Meta argumentierten hauptsächlich, dass das Training von KI-Modellen mit geklauten oder urheberrechtlich geschützten Daten ungesetzlich sei. Die Richter sahen jedoch, dass diese Argumentationen nicht ausreichend waren, um gegen die KI-Unternehmen vorzugehen. Sie betonten, dass das Training von KI-Modellen an sich nicht ungesetzlich ist, solange es keine direkte Kopie urheberrechtlich geschützter Inhalte produziert. Dies ist ein wichtiger Punkt, der in den kommenden Urheberrechtsstreiten weiter diskutiert werden muss. Ein weiteres zentrales Thema war die Frage, ob KI-Modelle als Eingabewerkzeuge oder als Ausgabegeräte betrachtet werden sollten. Die Richter schienen eher geneigt, sie als Eingabewerkzeuge anzusehen, da sie auf große Datenmengen zugreifen und diese verarbeiten, um neue Inhalte zu generieren, anstatt einfach existierende Inhalte zu kopieren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, klare Grenzen zwischen KI-generierten und menschengenerierten Inhalten zu ziehen, um potenzielle rechtliche und ethische Probleme zu vermeiden. Die Gesichtspunkte, die in den Gerichtsentscheidungen berücksichtigt wurden, sind komplex. Sie reichen von technischen Aspekten der KI-Schulung bis hin zu rechtlichen Feinheiten im Urheberrecht. Die Richter äußerten ihre Hoffnung, dass zukünftige Kläger besser vorbereitet sein und stichhaltigere Argumente liefern würden. Dies zeigt, dass das aktuelle Rechtssystem noch nicht bereit ist, alle Fragen rund um KI und Urheberrecht vollständig zu beantworten. Im Anschluss an die Diskussion der Gerichtsentscheidungen betrachten die Moderatoren auch die breitere technologische Landschaft. Der Tesla-Robotaxi-Rollout, der in den ersten Tagen einige Schwierigkeiten aufgewiesen hat, und die kontroversen Entwicklungen rund um das Trump-Handy sind Beispiele für technologische Projekte, die trotz ihrer visionären Ziele mit realen Herausforderungen konfrontiert sind. Der Fairphone 6 und der Titan 2, die auf Nachhaltigkeit und Benutzerzentrierung abzielen, bieten interessante Alternativen zum herkömmlichen Smartphone-Markt, aber ihr Nischendasein stellt ihre langfristige Marktposition in Frage. Zuletzt sprechen sie über Metas neue Gesichtscomputer, die in Zusammenarbeit mit Xbox und Oakley entwickelt wurden. Diese Geräte sollen die digitale Interaktion verbessern und bieten neuartige Möglichkeiten für Augmented Reality (AR). Allerdings sind auch hier Fragen zu Datenschutz und Nutzerakzeptanz zu klären. Industrielle Insider bewerten die Gerichtsentscheidungen als vorläufige Siege für die KI-Unternehmen, die jedoch nicht den endgültigen Sieg bedeuten. Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter bleibt ein heikles Thema, und es wird weitere juristische Auseinandersetzungen geben, um Klarheit zu schaffen. Unternehmen wie Anthropic und Meta sind zwar in der Lage, erste Hürden zu überwinden, aber sie müssen sich weiter damit befassen, wie sie ethisch und rechtlich verantwortungsvoll mit KI-Technologien umgehen. Vox Media, das Mutterunternehmen von The Verge, hat eine Technologie- und Content-Übereinkunft mit OpenAI, was die Bedeutung dieses Themas für das Medienunternehmen unterstreicht.